§ 1 - Angebotsbehandlung
Alle Angebote und Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen begründen
die Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Maklergebühr. Ist das angebotene Objekt bereits von anderer Seite vorzeitig bekannt, so ist unsere Firma unverzüglich hiervon unter Angabe der
Quelle zu unterrichten. Bei Besichtigungen, welche ohne uns vorgenommen werden, wird um Diskretion, unauffälliges Verhalten, sowie um Unterlassung jeglicher Kontaktaufnahme gebeten.
§ 2 - Haftungsausschluss
Unsere Angebote erstellen wir nach besten Wissen und Gewissen, ständig bemüht, vollumfänglich Informationen und Daten zur Verfügung stellen zu können. Wir können jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit Dritter (z.B. Bauherren, Architekten, Mietern, Eigentümern, Verwaltungs-Gesellschaften) übernehmen. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht
mehr oder anderweitig verkauft/vermietet wird. Zwischenvermarktungen müssen wir uns vorbehalten. Irrtümer, Auslassungen oder nicht durchführbare Optionen sind wie fehlerhafte Information aus
Prospekt-, Flyer-, Exposéwerbung ebenso Haftungsbefreit. Insbesondere Prospekt- und Broschüren- wie auch Flyerhaftung werden ausgeschlossen. Nur und aus schließlich bei grobem und gerichtlich
festgestellten Vorsatz kann in Einzelfällen eine Haftungsübernahme hergeleitet werden.
§ 3 - Provisionsbindung
Sofern aufgrund unseres Angebotes ein anderes Geschäft zustande kommt, z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, oder ein Verkauf/eine Vermietung eines Teiles des angebotenen Objektes, so orientiert
sich unser Maklerhonorar nach der Höhe des tatsächlich zustande gekommenen Geschäftes. Wird ein Objekt erst gemietet und später gekauft, zahlt der Käufer unbeschadet der bereits vorzeitig
gezahlten Vermittlungsgebühr die Käuferprovision. Die durch unsere Gesellschaft unterbreiteten Angebote sind für die Dauer von 36 Monaten courtagepflichtig.
§ 4 - Courtagen / Provisionen
Für die Nachweistätigkeit oder für die Vermittlungstätigkeit erhält unser Büro nachfolgend aufgeführte Courtagesätze, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Vermittlung von gewerblichen Miet-
oder Pachtobjekten: 3 Netto-Monatsmieten zzgl. ges. MwSt.. Per vereinbarte Option ist je eine halbe Netto-Monatsmiete zahlbar. . Vermittlung von privaten Mietwohnräumen: 2 Netto-Monatsmieten
zzgl. ges. MwSt.. Ausschließlich zahlbar durch den Auftraggeber. Vermittlung von Kaufimmobilien werden mit 3 %, ausgehend von der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, zzgl. ges. MwSt. durch den
Käufer an unsere Gesellschaft honoriert. Rechnungsbeträge unterhalb von \u20ac 2.500,- brutto sind sofort bei Vertragsabschluss zahlbar und fällig. Unsere Firma behält sich vor, Rechnungsbeträge
ab dem Fälligkeitstag mit dann derzeit banküblichen Zinsen zu belasten. Eventuelle Kosten, die aus Nachforderungen resultieren, trägt der Rechnungsempfänger.
§ 5 - Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag nach Unterzeichnung, rückgängig gemacht, hinfällig wird oder aus einem anderen Grund, welcher unsere Firma
nicht verschuldet hat, sich als rechtsungültig erweist. Wir behalten uns vor, auch für die andere Vertragspartei courtagepflichtig im Sinne der Doppeltätigkeit tätig zu werden.
§ 6 - Zahlungsfälligkeit
Grundsätzlich ist unsere Provision/Vermittlungsgebühr am Tage des Vertragsabschlusses verdient, zahlbar und fällig.
§ 7 - Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur dann gültig, sofern Sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 8 - Vertragsabschluss
Mit Vertragsabschluss ist unsere Maklergebühr verdient und zur Zahlung fällig. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsunterzeichnung. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit so ist
vom Auftraggeber/Eigentümer Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Vertragspartner ist gehalten, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
§ 9 - Salvatoresche Klausel
Sofern ein oder mehrere Punkte oder Teile unserer AGB\u2018s unwirksam werden oder durch einen Rechtsspruch Ihre Gültigkeit verlieren, so behalten die Bedingungen, welche hiervon nicht berührt
sind oder werden, ihre Wirksam- und Gültigkeit.
§ 10 - Ursächlichkeit
Unsere Maklertätigkeit ist auf den Nachweis und/oder der Vermittlung von Objekten und den hieraus resultierenden, von allen Parteien angestrebten, Ergebnissen gerichtet, nämlich des erfolgreich
zustande kommen eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, sofern durch unsere Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt bereits die
Ursächlichkeit.
§ 11 - Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand jeglicher Ansprüche und Forderungen gilt Dortmund als vereinbart.
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Märkische Str. 65-67
44141 Dortmund